Zusammenfassung

Änderungen zu MiFID II treten am 2. August 2022 in Kraft. Sie werden die Art und Weise, wie Berater mit ihren Kunden interagieren, drastisch beeinflussen. Vertriebsstellen und Berater müssen Kunden fragen, ob sie Nachhaltigkeitspräferenzen haben. Ist die Antwort „Ja“, dürfen sie ihnen nur MiFID-fähige ESG Produkte anbieten. In diesem Kurzbericht geht es darum, wie Produkte die MiFID-Berechtigung erhalten können und wie eine neue Meldepflicht für Vermögensverwalter, die PAI (Principle Adverse Impacts) genannt wird, dazu beitragen kann, MiFID-berechtigte Produkte zu identifizieren.