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      25 January 2021

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      11 November 2020

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    Nordea Asset Management Schweiz GmbH

    Zürich
    Rämistrasse 31
    CH-8001 Zürich – Switzerland

    Geneva
    Rue du Mont-Blanc 11
    CH-1201 Geneva – Switzerland

    Anfahrtsbeschreibung

January 2020

Mitteilung an die Anteilsinhaber

Download legal notice

MITTEILUNG ÜBER EINE ZUSAMMENLEGUNG AN DIE ANTEILSINHABER VON

Nordea 1 – Global Dividend Fund
und
Nordea 1 – Global Listed Infrastructure Fund

____________________________________________

Hiermit möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass der Verwaltungsrat von Nordea 1, SICAV (der „Verwaltungsrat“) beschlossen hat, den Nordea 1 – Global Dividend Fund (der „übertragende Fonds“) mit dem Nordea 1 – Global Listed Infrastructure Fund (der „übernehmende Fonds“) zusammenzulegen (die „Zusammenlegung“).

Der übertragende Fonds und der übernehmende Fonds werden hierin im Folgenden zusammen als die „Fonds“ bezeichnet, während Nordea 1, SICAV als die „Gesellschaft“ bezeichnet wird.

Die Zusammenlegung tritt am 25. Februar 2020 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).

Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen. Als Ergebnis der Zusammenlegung wird der übertragende Fonds aufhören zu existieren und wird damit am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.

Anteilsinhaber, die mit den in der vorliegenden Mitteilung angeführten Änderungen einverstanden sind, brauchen nichts zu unternehmen.

Anteilsinhaber, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 14. Februar 2020 um 15.29 Uhr MEZ die kostenlose Rücknahme oder den kostenlosen Umtausch ihrer Anteile zu verlangen, wie nachfolgend in Abschnitt 5 näher beschrieben.

Diese Mitteilung beschreibt die Auswirkungen der Zusammenlegung und sollte sorgfältig gelesen werden. Die Zusammenlegung kann sich auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Anteilsinhaber der Fonds sollten ihre professionellen Berater hinsichtlich der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegung gemäß den Gesetzen der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres Domizils oder ihrer Gründung zu Rate ziehen.

1. Gründe für die Zusammenlegung

1.1. Der Verwaltungsrat schlägt eine Anpassung des Fondsangebots durch die Zusammenlegung vor. Der übertragende Fonds hat sich in den vergangenen Jahren nicht zufriedenstellend entwickelt, und das Volumen des übertragenden Fonds ist auf ein Niveau gesunken, auf dem eine Fortführung unter Umständen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Der Verwaltungsrat ist überdies der Ansicht, dass für den übertragenden Fonds kaum Wachstumschancen bestehen.

1.2. Der übernehmende Fonds legt den Fokus auf Vermögenswerte mit Infrastrukturbezug, was neue Anleger und Mittelzuflüsse anziehen dürfte. Unterstützend hinzu kommt die Tatsache, dass Industrie, Innovation und Infrastruktur eines der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen für 2030 festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung darstellen.

1.3. Der übernehmende Fonds weist innerhalb seiner Fondskategorie auf risikobereinigter Basis eine sehr gute historische Wertentwicklung auf. Der übernehmende Fonds verfügt über ein 5-Sterne-Gesamtrating (gemessen an der Anteilsklasse BI-USD) der Anlage-Researchgesellschaft Morningstar (Stand: 30. September 2019).

2. Erwartete Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds

2.1. Durch die Zusammenlegung, die voraussichtlich mittels Barmittelzuflüssen vom übertragenden Fonds in den übernehmenden Fonds erfolgen wird, werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen und der übertragende Fonds wird ab dem Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.

2.2. Die Zusammenlegung wird für alle Anteilsinhaber, die ihr Recht, die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile unter den Bedingungen und innerhalb des Zeitraums, die nachstehend angeführt sind, zu verlangen, nicht ausgeübt haben, bindend sein. Am Datum des Inkrafttretens werden die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds, die ihr Recht auf Rücknahme oder Umtausch ihrer Anteile nicht ausgeübt haben, zu Anteilsinhabern des übernehmenden Fonds und erhalten demnach Anteile der entsprechenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds mit den nachfolgend beschriebenen laufenden Kosten:

Nordea 1 – Global Dividend Fund Nordea 1 – Global Listed Infrastructure Fund
Anteilsklasse ISIN Laufende Kosten Anteilsklasse ISIN Laufende Kosten
GDF – BP – EUR LU0772951355 1.81% GLIF – BP – EUR LU1947902018 1.96%
GDF – BP – USD LU0772951868 1.81% GLIF – BP – USD LU1947902109 1.96%
GDF – BP – NOK LU0772951512 1.81% GLIF – BP – NOK LU2057980489 1.96%
GDF – BP – SEK LU0772951785 1.81% GLIF – BP – SEK LU2057980059 1.96%
GDF – E – EUR LU0772951942 2.56% GLIF – E – EUR LU1948826372 2.71%
GDF – E – USD LU0772952163 2.56% GLIF – E – USD LU1948826455 2.71%
GDF – BI – EUR LU0772950464 1.04% GLIF – BI – EUR LU1947902281 1.06%
GDF – BI – USD LU0772951199 1.04% GLIF – BI – USD LU1927026317 1.06%
GDF – AI – EUR LU0772949615 1.05% GLIF – AI – EUR LU1927026580 1.06%
GDF – BC – EUR LU1005831356 1.25% GLIF – BC – EUR LU1948826299 1.26%
GDF – AP – EUR LU0772949961 1.81% GLIF – AP – EUR LU2081627130 1.96%*
GDF – MP – EUR LU1005832834 1.82% GLIF – MP – EUR LU2081627213  1.96%*

2.3. In Übereinstimmung mit Abschnitt 6 werden der Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Anteil des übernehmenden Fonds nicht unbedingt identisch sein. Daher erhalten Anteilsinhaber des übertragenden Fonds möglicherweise eine andere Anzahl von neuen Anteilen des übernehmenden Fonds als die Anzahl der von ihnen gehaltenen Anteile des übertragenden Fonds, auch wenn der Gesamtwert ihres Bestands gleich bleibt.

2.4. Die Zusammenlegung birgt ein potenzielles Risiko der Performanceverwässerung. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 4 zu entnehmen.

2.5. Die wesentlichen Ähnlichkeiten und Unterschiede des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden in Anhang I dieser Mitteilung weiter ausgeführt. Die Fonds haben vor allem eine starke Ähnlichkeit in Bezug auf unter anderem ihr allgemeines Anlageuniversum, d. h. das Engagement bei globalen börsennotierten Large-Cap-Werten, ihr geografisches Risiko sowie ihr Währungsrisiko und weisen beide einen synthetischen Risiko- und Ertragsindikator („SRRI“) von 5 auf.

2.6. Die Verfahren, die für Angelegenheiten wie den Handel mit, die Zeichnung, die Rücknahme, den Umtausch und die Übertragung von Anteilen gelten sowie die Methode der Berechnung des Nettoinventarwerts sind beim übertragenden Fonds und beim übernehmenden Fonds gleich.

2.7. Für den übernehmenden Fonds wurde CBRE Clarion Securities LLC, ein globaler Anlageverwalter, der auf börsennotierte Sachwerte spezialisiert ist, zum Unteranlageverwalter ernannt.

2.8. Der übertragende Fonds weist einen Fokus auf hohe Erträge auf, d. h. Dividenden und Aktienrückkäufe, wohingegen der übernehmende Fonds einen thematischen Anlageansatz verfolgt, in dessen Rahmen in Unternehmen angelegt wird, die Infrastrukturausrüstung oder -anlagen besitzen, verwalten oder entwickeln. Dies legt ein höheres Risiko einer Sektorkonzentration im übernehmenden Fonds nahe.

3. Erwartete Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds

3.1. Bei Umsetzung der Zusammenlegung behalten die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds dieselben Anteile wie bisher, und es erfolgt keine Änderung an den mit diesen Anteilen verbundenen Rechten. Die Zusammenlegung wirkt sich nicht auf die Gebührenstruktur des übernehmenden Fonds aus und hat weder Änderungen an der Satzung oder dem Prospekt der Gesellschaft noch Änderungen an den wesentlichen Anlegerinformationen (die „KIIDs“) des übernehmenden Fonds zur Folge.

3.2. Bei Umsetzung der Zusammenlegung erhöht sich der gesamte Nettoinventarwert des übernehmenden Fonds infolge der Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds.

4. Risiko der Verwässerung der Performance und Anpassung des Portfolios

4.1. Da die Vermögenswerte des übertragenden Fonds vor dem Datum des Inkrafttretens veräußert werden, wird die Zusammenlegung Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Portfolios haben. Aufgrund der Neustrukturierung des Portfolios des übertragenden Fonds birgt die Zusammenlegung ein potenzielles Risiko der Performanceverwässerung.

4.2. Die Barmittel, die voraussichtlich vom übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen werden, werden entsprechend der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds angelegt. Es wird weder vor noch nach dem Datum des Inkrafttretens mit einer Anpassung des Portfolios des übernehmenden Fonds gerechnet.

5. Aussetzung des Handels

5.1. Anteile des übertragenden Fonds können bis zum 14. Februar 2020 um 15.29 Uhr MEZ gezeichnet werden. Ab dem 14. Februar 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur Zeichnung von Anteilen des übertragenden Fonds aufgehoben.

5.2. Die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds werden von der Aussetzung der Zeichnung von Anteilen des übertragenden Fonds nicht betroffen sein.

5.3. Die Anteile beider Fonds können ab dem Versand dieser Mitteilung bis zum 14. Februar 2020 um 15.29 Uhr MEZ kostenlos zurückgegeben oder in Anteile der gleichen oder einer anderen Anteilsklasse eines anderen Fonds der Gesellschaft, die nicht von der Zusammenlegung betroffen sind, umgetauscht werden. Ab dem 14. Februar 2020 um 15.30 Uhr MEZ wird die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe oder zum kostenlosen Umtausch von Anteilen aufgehoben.

5.4. Das Recht der Anteilsinhaber beider Fonds auf kostenlose Rückgabe oder kostenlosen Umtausch von Anteilen kann durch Transaktionskosten, die von lokalen Intermediären unabhängig von der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) erhoben werden, eingeschränkt sein.

6. Bewertung und Umtauschverhältnis

6.1. Am 24. Februar 2020 berechnet die Verwaltungsgesellschaft den Nettoinventarwert pro Anteilsklasse und legt das Umtauschverhältnis fest.

6.2. Bei der Berechnung des Umtauschverhältnisses werden die in den Statuten und im Prospekt der Gesellschaft angeführten Regeln zur Berechnung des Nettoinventarwerts für die Ermittlung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds angewendet.

6.3. Die Anzahl der an jeden Anteilsinhaber auszugebenden neuen Anteile des übernehmenden Fonds wird anhand des Umtauschverhältnisses berechnet, das auf der Grundlage des Nettoinventarwerts der Anteile der Fonds ermittelt wird. Die Anteile des übertragenden Fonds werden dann annulliert.

6.4. Das Umtauschverhältnis wird wie folgt ermittelt:

• Der Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds wird durch den Nettoinventarwert pro Anteil der entsprechenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds dividiert.
• Der entsprechende Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Fonds und der Nettoinventarwert pro Anteil des übernehmenden Fonds sind diejenigen, die beide am Geschäftstag vor dem Datum des Inkrafttretens ermittelt wurden.

6.5. Die Ausgabe von neuen Anteilen des übernehmenden Fonds im Austausch für Anteile des übertragenden Fonds erfolgt kostenlos.

6.6. Etwaige aufgelaufene Erträge des übertragenden Fonds werden im endgültigen Nettoinventarwert des übertragenden Fonds berücksichtigt und nach dem Datum des Inkrafttretens im Nettoinventarwert der entsprechenden Anteilsklassen des übernehmenden Fonds ausgewiesen.

6.7. Es erfolgt keine Barzahlung an Anteilsinhaber im Austausch für die Anteile.

7. Zusätzlich verfügbare Dokumente

7.1. Die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds werden gebeten, die jeweiligen KIIDs des übernehmenden Fonds und den/die entsprechenden Prospekt(e) zu lesen, bevor sie eine Entscheidung bezüglich der Zusammenlegung treffen. Die KIIDs und der/die Prospekt(e) sind kostenlos unter www.nordea.lu und auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft erhältlich.

7.2. Ein Exemplar des Berichts des Abschlussprüfers, der die Kriterien der Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten und die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das Umtauschverhältnis bestätigt, ist auf Anfrage kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.

8. Kosten der Zusammenlegung

Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten sowie -aufwendungen in Verbindung mit der Vorbereitung und der Durchführung der Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.

9. Steuern

Die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden gebeten, sich bei ihren eigenen Steuerberatern hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der geplanten Zusammenlegung zu erkundigen.

10. Zusätzliche Informationen

Anteilsinhaber, die Fragen bezüglich der oben genannten Änderungen haben, können sich an ihren Finanzberater oder unter der Telefonnummer +352 27 86 51 00 an den Kundendienst der Verwaltungsgesellschaft wenden.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Prospekt. Der Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der Gesellschaft und die Jahres- und Halbjahresberichte sind auf Anfrage kostenlos beim Schweizer Vertreter und der Zahlstelle (BNP Paribas Securities Services, Paris, succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, CH-8002 Zürich) erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen des Verwaltungsrates

14. Januar 2020

Der Vertreter und die Zahlstelle in der Schweiz:

BNP Paribas Securities Services, Paris,
succursale de Zurich
Selnaustrasse 16
CH-8002 Zürich

Anhang I

Wesentliche Merkmale des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds

Der übertragende Fonds

Der übernehmende Fonds

Anlageziel
Der übertragende Fonds strebt langfristiges Kapitalwachstum für seine Anteilsinhaber an.

Anlageziel
Der übernehmende Fonds strebt langfristiges Kapitalwachstum für seine Anteilsinhaber an.

Anlagepolitik
Der übertragende Fonds investiert vorwiegend in Aktien von Unternehmen weltweit.
Insbesondere legt der übertragende Fonds mindestens 75% seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren an.
Der übertragende Fonds wird (über Anlagen oder Barmittel) in anderen Währungen als der Basiswährung engagiert sein.
Anlagepolitik
Der übernehmende Fonds investiert vorwiegend in Aktien von Unternehmen weltweit, die Infrastrukturausrüstung oder -anlagen besitzen, verwalten oder entwickeln.
Insbesondere legt der übernehmende Fonds mindestens 75% seines Gesamtvermögens in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Infrastrukturunternehmen an.
Der übernehmende Fonds wird (über Anlagen oder Barmittel) in anderen Währungen als der Basiswährung engagiert sein.
Benchmark
Keine.
Benchmark
Keine.
Derivate und Techniken
Der übertragende Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen.
Derivate und Techniken
Der übernehmende Fonds kann Derivate zu Absicherungszwecken (Risikoreduzierung), zur effizienten Portfolioverwaltung und zur Erzielung von Anlageerträgen einsetzen.

Eignung

Der übertragende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege.

Anlegerprofil

Anleger, die sich der mit dem Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und über einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren verfügen. Der Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die:
• Kapitalzuwachs anstreben
• sich für ein Engagement an den globalen Aktienmärkten interessieren

Eignung

Der übernehmende Fonds eignet sich für alle Anlegertypen und alle Vertriebswege.

Anlegerprofil

Anleger, die sich der mit dem Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und über einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren verfügen. Der Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die:
• mit einem themenbasierten Ansatz Kapitalzuwachs anstreben
• sich für ein Engagement an den globalen Aktienmärkten interessieren

Risikohinweise
Der Indikator des Risiko- und Ertragsprofils misst das Risiko von Kursschwankungen des übertragenden Fonds auf Grundlage der Volatilität der vergangenen 5 Jahre und platziert den übertragenden Fonds in Kategorie 5. Dies bedeutet, dass der Kauf von Anteilen des übertragenden Fonds mit einem mittleren Schwankungsrisiko verbunden ist.
Anleger sollten vor einer Anlage in dem übertragenden Fonds sorgfältig den Abschnitt „Risikohinweise“ des Prospekts lesen und vor allem die Risiken in Verbindung mit den folgenden Aspekten beachten:
• Währungen
• Derivate
• Aktien

Risikohinweise
Der Indikator des Risiko- und Ertragsprofils misst das Risiko von Kursschwankungen des übernehmenden Fonds auf Grundlage der Volatilität der vergangenen 5 Jahre und platziert den übernehmenden Fonds in Kategorie 5. Dies bedeutet, dass der Kauf von Anteilen des übernehmenden Fonds mit einem mittleren Schwankungsrisiko verbunden ist.
Anleger sollten vor einer Anlage in dem übernehmenden Fonds sorgfältig den Abschnitt „Risikohinweise“ des Prospekts lesen und vor allem die Risiken in Verbindung mit den folgenden Aspekten beachten:
• Währungen
• Depositary Receipts
• Derivate
• Schwellenländer und Frontier-Märkte
• Aktien
• Immobilienanlagen
• Wertpapierabwicklung
• Besteuerung
SRRI: 5 SRRI: 5
Berechnung des Gesamtengagements: Commitment Berechnung des Gesamtengagements: Commitment
Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB Anlageverwalter: Nordea Investment Management AB
Unteranlageverwalter: Entfällt Unteranlageverwalter: CBRE Clarion Securities LLC
Basiswährung: USD Basiswährung: USD

Dem übertragenden Fonds belastete Gebühren

Dem übertragenden Fonds belastete Gebühren

Der übertragende Fonds trägt die folgenden Gebühren:

Der übertragende Fonds trägt die folgenden Gebühren:

Anlageverwaltungsgebühr Anlageverwaltungsgebühr
Die Anlageverwaltungsgebühr, die der übertragende Fonds aus seinem Vermögen an die Verwaltungsgesellschaft zahlt, beträgt 1,50% p.a. für P- und E-Anteile, 0,95% für C-Anteile und 0,85% für I-Anteile. Die Anlageverwaltungsgebühr, die der übernehmende Fonds aus seinem Vermögen an die Verwaltungsgesellschaft zahlt, beträgt 1,60% p.a. für P- und E-Anteile, 0,90% für C-Anteile und 0,80% für I-Anteile.

Erfolgsabhängige Gebühr

Entfällt

Erfolgsabhängige Gebühr

Entfällt

Verwahrstellengebühr Verwahrstellengebühr
Die maximale Jahresgebühr, die der Verwahrstelle zu zahlen ist, übersteigt nicht 0,125% des Nettoinventarwerts des übertragenden Fonds, zuzüglich etwaiger MwSt. Angemessene Kosten, die der Verwahrstelle oder anderen mit der Verwahrung der Vermögenswerte von Nordea 1, SICAV betrauten Banken und Finanzinstituten entstanden sind, fallen zusätzlich zur Verwahrstellengebühr an. Die maximale Jahresgebühr, die der Verwahrstelle zu zahlen ist, übersteigt nicht 0,125% des Nettoinventarwerts des übernehmenden Fonds, zuzüglich etwaiger MwSt. Angemessene Kosten, die der Verwahrstelle oder anderen mit der Verwahrung der Vermögenswerte von Nordea 1, SICAV betrauten Banken und Finanzinstituten entstanden sind, fallen zusätzlich zur Verwahrstellengebühr an
Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr

Der übertragende Fonds zahlt eine Verwaltungsgebühr von bis zu 0,40% p.a. (zuzüglich etwaiger MwSt.) an die Verwaltungsstelle.

Der übertragende Fonds zahlt eine Verwaltungsgebühr von bis zu 0,40% p.a. (zuzüglich etwaiger MwSt.) an die Verwaltungsstelle.

Ausgabe- und Rücknahmegebühren Ausgabe- und Rücknahmegebühren

Ausgabegebühren: Entfällt
Rücknahmegebühren: Entfällt

Ausgabegebühren: Entfällt
Rücknahmegebühren: Entfällt

Laufende Kosten Laufende Kosten
Nordea 1 – Global Dividend Fund Nordea 1 – Global Listed Infrastructure Fund
Anteilsklasse ISIN

Laufende Kosten

Anteilsklasse ISIN

Laufende Kosten

GDF – BP – EUR LU0772951355 1.81% GLIF – BP – EUR LU1947902018 1.96%
GDF – BP – USD LU0772951868 1.81% GLIF – BP – USD LU1947902109 1.96%
GDF – BP – NOK LU0772951512 1.81% GLIF – BP – NOK LU2057980489 1.96%
GDF – BP – SEK LU0772951785 1.81% GLIF – BP – SEK LU2057980059 1.96%
GDF – E – EUR LU0772951942 2.56% GLIF – E – EUR LU1948826372 2.71%
GDF – E – USD LU0772952163 2.56% GLIF – E – USD LU1948826455 2.71%
GDF – BI – EUR LU0772950464 1.04% GLIF – BI – EUR LU1947902281 1.06%
GDF – BI – USD LU0772951199 1.04% GLIF – BI – USD LU1927026317 1.06%
GDF – AI – EUR LU0772949615 1.05% GLIF – AI – EUR LU1927026580 1.06%
GDF – BC – EUR LU1005831356 1.25% GLIF – BC – EUR LU1948826299 1.26%
GDF – AP – EUR LU0772949961 1.81% GLIF – AP – EUR LU2081627130 1.96%
GDF – MP – EUR LU1005832834 1.82% GLIF – MP – EUR LU2081627213  1.96%

Nordea 1, SICAV
562, rue de Neudorf
P.O. Box 782
L-2017 Luxembourg
Tel + 352 27 86 51 00
Fax + 352 27 86 50 11
[email protected]

Registre de Commerce Luxembourg No B 31442, Registered office: 562, rue de Neudorf, L-2220 Luxembourg

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