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November 2019

Versammlungsmitteilung

Download legal notice

NORDEA FUND OF FUNDS, SICAV
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d’Investissement à Capital Variable)
562, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 66248
(die „Gesellschaft“)


MITTEILUNG ÜBER EINE AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER ANTEILSINHABER DER GESELLSCHAFT


Luxemburg, 22. November 2019

Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,

wir kontaktieren Sie als Anteilsinhaber der Gesellschaft.

Die Gesellschaft besteht aus einem Teilfonds, dem Multi Manager Fund Total Return (der „Teilfonds“).

Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft (die „Verwaltungsratsmitglieder“) haben die Zukunftsfähigkeit des Teilfonds umfassend geprüft und sind unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilsinhaber zu dem Schluss gelangt, dass der Teilfonds so schnell wie möglich liquidiert werden sollte.

Da der Teilfonds der letzte verbleibende Teilfonds der Gesellschaft ist, erfordert seine Liquidation die Auflösung der Gesellschaft.

Die Verwaltungsratsmitglieder haben daher beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft einzuberufen, um über Beschlüsse zur Auflösung der Gesellschaft abzustimmen, und empfehlen Anteilsinhabern einstimmig, entweder persönlich oder durch einen Stimmrechtsbevollmächtigten für die Auflösung zu stimmen.

In diesem Zusammenhang laden die Verwaltungsratsmitglieder Sie zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft ein, die am 3. Dezember 2019 um 11.00 Uhr (Luxemburger Zeit) in den Geschäftsräumen des Notars Maître Edouard Delosch in 27 Boulevard Marcel Cahen L-1311 Luxemburg stattfinden wird (die „Versammlung“), um über die folgende Tagesordnung zu beraten und abzustimmen:

TAGESORDNUNG

1. Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung

2. Ernennung von Nordea Investment Funds S.A., vertreten durch Michael Maldener, zum Liquidator der Gesellschaft (der „Liquidator“)

3. Festlegung der Befugnisse und der Vergütung des Liquidators

4. Verschiedenes

Beschlussfähigkeit und Stimmenmehrheit

Gemäß luxemburgischem Recht müssen für die Beschlussfähigkeit der Versammlung Anteilsinhaber anwesend oder vertreten sein, die mindestens 50% des Anteilkapitals der Gesellschaft repräsentieren. Wird diese Anforderung an die Beschlussfähigkeit nicht erfüllt, muss eine weitere Versammlung einberufen werden, bei der keine Regeln im Hinblick auf die Beschlussfähigkeit gelten. Die Annahme des ersten Beschlusses erfordert die Zustimmung von mindestens 2/3 der auf der Versammlung abgegebenen Stimmen. Die anderen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der auf der Versammlung abgegebenen Stimmen gefasst.

Anteilsinhaber können persönlich abstimmen oder einen Stimmbevollmächtigten bestellen. Auf jeden Anteil entfällt eine Stimme.

Anteilsinhaber, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, werden gebeten, das beigefügte Vollmachtsformular ordnungsgemäß unterzeichnet per Post an Nordea Investment Funds S.A., 562, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg zu schicken oder per Fax unter der Nummer +352 2786 5010 an die Verwaltungsstelle zu senden. Vollmachten sind nur gültig, wenn sie vor dem 29. November 2019, 17.00 Uhr (MEZ) eingehen.

Geltendes Recht und Datum des Inkrafttretens

Sofern die Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden, erfolgt die Auflösung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Gesetzen Luxemburgs und insbesondere gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in seiner jeweils geltenden Fassung und des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Auflösung erfolgt in Form einer freiwilligen Liquidation und beginnt am Tag der Versammlung (oder der neu einberufenen Versammlung).

Zeichnung, Umtausch und Rücknahme

Seit der Entscheidung der Verwaltungsratsmitglieder, die Versammlung einzuberufen, d. h. seit dem 23. Oktober 2019, wurden keine Zeichnungs- oder Umtauschanträge für Anteile der Gesellschaft angenommen.

Ferner ist es den Anteilsinhabern des Teilfonds ab dem Datum der vorliegenden Einberufungsmitteilung nicht mehr gestattet, die Rücknahme ihrer Anteile zu beantragen.

Folgen der Auflösung

Sofern die Beschlüsse gefasst werden, wird ein Liquidator ernannt, der die Vermögenswerte der Gesellschaft im Rahmen des vorherrschenden Marktumfelds und der Auflösung zu den bestmöglichen Bedingungen veräußert.

Die Anteilsinhaber erhalten eine gesonderte Einberufungsmitteilung für die abschließende außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber, auf der die Anteilsinhaber gebeten werden, den Abschluss der Auflösung zu bestätigen. Für diese abschließende Versammlung gelten keine Anforderungen an die Beschlussfähigkeit, und Beschlüsse werden durch Zustimmung der einfachen Mehrheit der bei dieser Versammlung abgegebenen Stimmen gefasst.

Kosten und Auslagen

Sämtliche Kosten und Auslagen, die durch die Auflösung der Gesellschaft entstehen, werden von der Gesellschaft getragen.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Prospekt. Der Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der Gesellschaft und die Jahres- und Halbjahresberichte sind auf Anfrage kostenlos beim Schweizer Vertreter und der Zahlstelle (BNP Paribas Securities Services, Paris, succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, CH-8002 Zürich) erhältlich.

IM AUFTRAG DES VERWALTUNGSRATS

Der Vertreter und die Zahlstelle in der Schweiz:
BNP Paribas Securities Services, Paris, succursale de Zurich
Selnaustrasse 16
CH-8002 Zürich

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